Die Aktualisierung der Coronaschutzverordnung vom 09.06.2021 ermöglicht uns, den Ruderbetrieb weiter zu öffnen. Grundlage hierfür ist ein an die regionale 7-Tages-Inzidenz geknüpftes Öffnungsmodell in drei Stufen. Aktuell gelten für uns die Regelungen der Stufen 1&2.
Die genauen Regelungen für unseren Ruderbetrieb könnt ihr hier nachlesen:
2021-06-14_Regeln für den Ruderbetrieb SRG
Bitte beachet, dass sich bei einer Verschlechterung des Inzidenzwerts die Öffnungsschritte auf die Stufe 3 zurückbewegen und damit wieder eingeschränkt werden können.
Sobald sich durch eine neuere Version der Coronaschutzverordnung Änderungen ergeben, informiert der Vorstand hierzu alle Mitglieder.
Darüber hinaus hängt ein QR-Code am mittigen Fenster des Trainigsraums. Jedes Mitglied kann mithilfe des Abscannens für seinen Aufenthalt auf dem Gelände über die Corona-WarnApp „einchecken“. Im Falle eines Coronaausbruchs können alle Kontaktpersonen des Erkrankten über die App gewarnt werden.
Wir wünschen allen eine tolle Zeit am See. Sicherheit zuerst! – Auf dem Wasser und an Land.