Die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab Montag, 22.02.2021 gültig ist (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung.pdf), ermöglicht es uns, auf dem SRG-Gelände wieder Sport unter freiem Himmel alleine, zu zweit, oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands zu treiben (s. §9 CoronaSchVO). Das heißt, dass es den Vereinsmitgliedern nun wieder erlaubt …
