Covid-19-Update: Teilweise Öffnung des Geländes

Die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die ab Montag, 22.02.2021 gültig ist (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung.pdf), ermöglicht es uns, auf dem SRG-Gelände wieder Sport unter freiem Himmel alleine, zu zweit, oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands zu treiben (s. §9 CoronaSchVO).

Das heißt, dass es den Vereinsmitgliedern nun wieder erlaubt ist, außerhalb des Trainingsraums auf dem SRG-Gelände individuell bzw. nach den vorher genannten Regeln Sport (z.B. Ergo fahren) zu treiben.
Sport im Trainingsraum oder in größeren Gruppen ist weiterhin nicht erlaubt, und die Umkleide darf nicht genutzt werden!

Um sicherzustellen, dass nicht zu viele Mitglieder gleichzeitig Sport auf dem Gelände treiben (wollen), müsst ihr euch in unsere digitale Liste

www.srg-erkrath.de/corona
Nutzername: srg
Passwort: corona2020

eintragen und euch somit eure Trainingszeit reservieren. Der Vorname und abgekürzte Nachname reicht aus.

Bitte geht mit dieser Öffnung verantwortungsvoll um und haltet euch nicht länger als nötig auf unserem Gelände auf, um Kontakte zu vermeiden und eine erneute Sperrung des Geländes zu verhindern!

Sobald sich durch eine neuere Version der Coronaschutzverordnung Änderungen ergeben, werden wir euch unverzüglich in Kenntnis setzen.

Für Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir gerne jederzeit unter dervorstand@srg-erkrath.de zur Verfügung.

Rudersportliche Grüße
Der Vorstand