Covid-19-Update: Erneute Geländesperrung

Die neue Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales untersagt den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (s. §9).

                  Daher ist unser Vereinsgelände bis einschließlich 10.01.2021 gesperrt!

„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.“

Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer

Wir wünschen allen Mitgliedern und allen Eltern eine schöne Adventszeit.